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Teilnahmebedingungen

Die Checkliste für eine erfolgreiche Einsendung

Um erfolgreich am Wettbewerb teilzunehmen, beachten Sie bitte unbedingt die Teilnahmebedingungen.

Teilnahme

Zur Teilnahme registrieren Sie sich unter photo.vogelwarte.ch. Bilder können ausschliesslich online im persönlichen Account eingereicht werden.

Die Teilnahme am Vogelwarte-Fotowettbewerb 2024 steht allen Personen mit Wohnsitz in Europa offen. Begeisterte Amateure werden sich mit Fotoprofis messen können. Ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, von Canon (Schweiz) AG sowie der weiteren Sponsoren.

Einsendungen

 

  • Zugelassen sind nur Bilder von Digitalkameras.
  • Bilder können ausschliesslich online unter photo.vogelwarte.ch eingereicht werden.
  • Teilnehmende können pro Kategorie max. 10 Bilder hochladen.
  • Jedes Bild darf nur einmal bei einem Vogelwarte-Wettbewerb eingereicht werden.
  • Von den Originaldaten kann ein Ausschnitt gewählt werden. Die resultierende Datei muss auf der längeren Kante mind. 4000 Pixel, bei quadratischen Bildern 3000 Pixel, aufweisen. Dies ohne Neuberechnung der Daten.
  • Mindestgrösse der Vorschaubilder: Die längere Seite der Bilder muss mind. 1400 Pixel aufweisen.
  • Das Seitenverhältnis darf von den gängigen Bildformaten 3:2, 4:3, 1:1 oder 16:9 nicht abweichen.
  • Dateiformat der Vorschaubilder: Zugelassen sind nur JPG-Bilder in höchster Qualitätsstufe und imAdobe-RGB-Farbraum oder sRGB-Farbraum.
  • Bilder von Vögeln in Gefangenschaft (Haus-, Zucht- oder Zootiere) sind nicht zugelassen.
  • Es sind nur Aufnahmen von Vogelarten zugelassen, welche in der Schweiz als Wildvogel nachgewiesen sind. Die Liste der Vogelarten unter photo.vogelwarte.ch/liste-der-vogelarten/ ist abschliessend.
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich, die geltenden Schutzbestimmungen von Gebieten und den darin lebenden Tieren einzuhalten. Der Schutz der Vögel und deren Lebensräume hat absoluten Vorrang. Insbesondere ist darauf zu achten, dass brütende und fütternde Vögel nicht gestört werden. Die Hinweise zur «Verantwortungsvollen Vogelfotografie» sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Fotos, die erkennbar unter Missachtung dieser Punkte entstanden sind, werden ausgeschlossen. Die Vogelwarte behält sich das Recht vor, fehlbare Fotografen vom Wettbewerb auszuschliessen.
  • In den IPTC-Daten (in Adobe Photoshop: Datei – Dateiinformationen) sind die möglichst vollständigen Kontaktdaten des Fotografen/ der Fotografin einzutragen.
  • Die Dateien sind mit einer Kategorienummer (K1, K2 oder K3) zu bezeichnen und sollen nach folgendem Muster gewählt werden: Kategorienummer_Name_Vorname_Artname_Aufnahmeland / Beispiel: K1_Muster_Hans_Haussperling_Schweiz
  • Zum Nachweis der Authentizität werden von allen Bildern, die von der Jury in die Vorauswahl gewählt werden, sowohl die bearbeiteten Daten in voller Auflösung wie auch die RAW-Dateien bzw. die Original-JPG-Dateien angefordert. Von diesen Bildern wird auch ein Kurztext zu den Aufnahmebedingungen verlangt.
  • Werden die eingeforderten Daten nicht fristgerecht eingereicht, führt dies zur Disqualifikation der entsprechenden Aufnahme.

Digitale Bildbearbeitung

Die Jury freut sich auf authentische und natürliche Bilder! Stark bearbeitet Bilder sind nicht erwünscht. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellte Bilder sind grundsätzlich nicht zugelassen.

  • Nicht zugelassen ist das Hinzufügen und Entfernen von Bildelementen und die Verwendung von Farb- oder Kunstfiltern.
  • Nicht zugelassen sind Bilder, welche durch das Zusammensetzen mehrerer Aufnahmen entstanden sind (z.B. HDR-Aufnahmen, Bilder mit Schärfentiefenerweiterungen, Mehrfachbelichtungen oder Bildmontagen).
  • Erlaubt sind moderate Änderungen an Tonwert, Kontrast, Bildschärfe, Farbtemperatur, Weissabgleich, Farbbalance, das Entfernen von Bildrauschen und kleinere Reinigungsarbeiten (Sensorflecken), wenn diese die Bildaussage nicht verändern.
  • Erlaubt sind Schwarz-Weiss-Umsetzungen.

Urheber- und Nutzungsrechte

Die Rechte an den eingesandten Bildern müssen beim Fotografen liegen. Teilnehmende versichern durch die Teilnahme am Wettbewerb, dass sie die alleinigen Urheber der Bilder sind und dass die Bilder frei von Rechten dritter sind. Die Teilnehmenden haften für sämtliche Schäden, welche durch Urheber- und Nutzungsrechtsverletzungen oder durch das Fehlen von allfälligen Bewilligungen entstehen.

Die prämierten Bilder und die Bilder der Finalisten stehen der Vogelwarte Sempach unentgeltlich für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Fotowettbewerben der Schweizerischen Vogelwarte zur Verfügung. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Veröffentlichung der Bilder im Internet, Buchproduktionen, Ausstellungen, Berichterstattung über den Wettbewerb sowie Werbeaktivitäten. Die Schweizerische Vogelwarte kann diese Nutzungsrechte auch an Dritte übertragen.

Schlussbestimmungen

Bilder, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen werden ausgeschlossen. Im Zweifelsfall entscheidet die Jury.

Die Kontaktdaten der Fotografen, deren Bilder in die Vorauswahl kommen, dürfen an Canon (Schweiz) AG und an die Kategoriensponsoren weitergegeben werden.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden die Teilnahmebedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges anerkannt. Juryentscheide sind nicht anfechtbar. Es wird keine Korrespondenz geführt.