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Teilnahmebedingungen

Die Checkliste für eine erfolgreiche Einsendung

Um erfolgreich am Wettbewerb teilzunehmen, beachten Sie bitte unbedingt die Teilnahmebedingungen.

Teilnahme

Zur Teilnahme registrieren Sie sich unter photo.vogelwarte.ch. Bilder können ausschliesslich online im persönlichen Account eingereicht werden.

Die Teilnahme am Vogelwarte-Fotowettbewerb 2024 steht allen Personen mit Wohnsitz in Europa offen. Begeisterte Amateure werden sich mit Fotoprofis messen können. Ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der Schweizerischen Vogelwarte Sempach, von Canon (Schweiz) AG sowie der weiteren Sponsoren.

Einsendungen

 

  • Zugelassen sind nur Bilder von Digitalkameras.
  • Bilder können ausschliesslich online unter photo.vogelwarte.ch eingereicht werden.
  • Teilnehmende können pro Kategorie max. 10 Bilder hochladen.
  • Jedes Bild darf nur einmal bei einem Vogelwarte-Wettbewerb eingereicht werden.
  • Von den Originaldaten kann ein Ausschnitt gewählt werden. Die resultierende Datei muss auf der längeren Kante mind. 4000 Pixel, bei quadratischen Bildern 3000 Pixel, aufweisen. Dies ohne Neuberechnung der Daten.
  • Mindestgrösse der Vorschaubilder: Die längere Seite der Bilder muss mind. 1400 Pixel aufweisen.
  • Das Seitenverhältnis darf von den gängigen Bildformaten 3:2, 4:3, 1:1 oder 16:9 nicht abweichen.
  • Dateiformat der Vorschaubilder: Zugelassen sind nur JPG-Bilder in höchster Qualitätsstufe und imAdobe-RGB-Farbraum oder sRGB-Farbraum.
  • Bilder von Vögeln in Gefangenschaft (Haus-, Zucht- oder Zootiere) sind nicht zugelassen.
  • Es sind nur Aufnahmen von Vogelarten zugelassen, welche in der Schweiz als Wildvogel nachgewiesen sind. Die Liste der Vogelarten unter photo.vogelwarte.ch/liste-der-vogelarten/ ist abschliessend.
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich, die geltenden Schutzbestimmungen von Gebieten und den darin lebenden Tieren einzuhalten. Der Schutz der Vögel und deren Lebensräume hat absoluten Vorrang. Insbesondere ist darauf zu achten, dass brütende und fütternde Vögel nicht gestört werden. Die Hinweise zur «Verantwortungsvollen Vogelfotografie» sind Bestandteil der Teilnahmebedingungen. Fotos, die erkennbar unter Missachtung dieser Punkte entstanden sind, werden ausgeschlossen. Die Vogelwarte behält sich das Recht vor, fehlbare Fotografen vom Wettbewerb auszuschliessen.
  • In den IPTC-Daten (in Adobe Photoshop: Datei – Dateiinformationen) sind die möglichst vollständigen Kontaktdaten des Fotografen/ der Fotografin einzutragen.
  • Die Dateien sind mit einer Kategorienummer (K1, K2 oder K3) zu bezeichnen und sollen nach folgendem Muster gewählt werden: Kategorienummer_Name_Vorname_Artname_Aufnahmeland / Beispiel: K1_Muster_Hans_Haussperling_Schweiz
  • Zum Nachweis der Authentizität werden von allen Bildern, die von der Jury in die Vorauswahl gewählt werden, sowohl die bearbeiteten Daten in voller Auflösung wie auch die RAW-Dateien bzw. die Original-JPG-Dateien angefordert. Von diesen Bildern wird auch ein Kurztext zu den Aufnahmebedingungen verlangt.
  • Werden die eingeforderten Daten nicht fristgerecht eingereicht, führt dies zur Disqualifikation der entsprechenden Aufnahme.

Digitale Bildbearbeitung

Die Jury freut sich auf authentische und natürliche Bilder! Stark bearbeitet Bilder sind nicht erwünscht. Mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstellte Bilder sind grundsätzlich nicht zugelassen.

  • Nicht zugelassen ist das Hinzufügen und Entfernen von Bildelementen und die Verwendung von Farb- oder Kunstfiltern.
  • Nicht zugelassen sind Bilder, welche durch das Zusammensetzen mehrerer Aufnahmen entstanden sind (z.B. HDR-Aufnahmen, Bilder mit Schärfentiefenerweiterungen, Mehrfachbelichtungen oder Bildmontagen).
  • Erlaubt sind moderate Änderungen an Tonwert, Kontrast, Bildschärfe, Farbtemperatur, Weissabgleich, Farbbalance, das Entfernen von Bildrauschen und kleinere Reinigungsarbeiten (Sensorflecken), wenn diese die Bildaussage nicht verändern.
  • Erlaubt sind Schwarz-Weiss-Umsetzungen.

Urheber- und Nutzungsrechte

Die Rechte an den eingesandten Bildern müssen beim Fotografen liegen. Teilnehmende versichern durch die Teilnahme am Wettbewerb, dass sie die alleinigen Urheber der Bilder sind und dass die Bilder frei von Rechten dritter sind. Die Teilnehmenden haften für sämtliche Schäden, welche durch Urheber- und Nutzungsrechtsverletzungen oder durch das Fehlen von allfälligen Bewilligungen entstehen.

Die prämierten Bilder und die Bilder der Finalisten stehen der Vogelwarte Sempach unentgeltlich für alle Aktivitäten im Zusammenhang mit den Fotowettbewerben der Schweizerischen Vogelwarte zur Verfügung. Diese Nutzungsrechte umfassen insbesondere die Veröffentlichung der Bilder im Internet, Buchproduktionen, Ausstellungen, Berichterstattung über den Wettbewerb sowie Werbeaktivitäten. Die Schweizerische Vogelwarte kann diese Nutzungsrechte auch an Dritte übertragen.

Schlussbestimmungen

Bilder, die die Teilnahmebedingungen nicht erfüllen werden ausgeschlossen. Im Zweifelsfall entscheidet die Jury.

Die Kontaktdaten der Fotografen, deren Bilder in die Vorauswahl kommen, dürfen an Canon (Schweiz) AG und an die Kategoriensponsoren weitergegeben werden.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden die Teilnahmebedingungen unter Ausschluss des Rechtsweges anerkannt. Juryentscheide sind nicht anfechtbar. Es wird keine Korrespondenz geführt.

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Verantwortungsvolle Vogelfotografie

Rücksicht gegenüber Natur und Vögeln

Mit der Digitalisierung im Fotobereich erlebt auch die Vogelfotografie eine Blüte, so dass die Zahl an hervorragenden Vogelfotos immer grösser wird. Doch ist auch die attraktivste Fotografie nichts wert, wenn sie auf Kosten des betroffenen Vogels oder seines Lebensraums gemacht wurde. Mit der Beachtung einiger einfacher Verhaltensregeln nehmen wir Rücksicht und unterstützen damit die Anliegen des Arten- und Lebensraumschutzes. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme gegenüber der Natur und den Vögeln!

Verhaltenscodex

Beim Fotografieren der Vögel haben deren Schutz und der Schutz ihrer Lebensräume mit den darin lebenden Tier- und Pflanzenarten absoluten Vorrang.

Artenschutz

  • Die Störung der Vögel ist auf ein Minimum zu beschränken. Halten Sie genügend grosse Distanz ein und beachten Sie, dass Vögel bereits lange bevor sie auffliegen negativ auf eine Störung reagieren können.
  • Vögel am Nest oder in dessen Nähe sind besonders anfällig für Störungen und reagieren im Extremfall mit der Aufgabe ihrer Brut. Es ist deshalb wichtig, dass brütende und fütternde Vögel am Nest nicht gestört werden. Wenn Vögel Warnrufe von sich geben oder aufgeregt sind, befinden Sie sich wahrscheinlich zu nahe bei einem Nest oder bei Jungvögeln.
  • Stören Sie die Vögel nicht, indem sie Rufe und Vogelgesang nachmachen. Das Vorgaukeln eines starken Konkurrenten oder einer Gefahrenquelle führt bei Vögeln insbesondere während der Brutzeit zu unnötigem Stress. Vermeiden Sie Lärm.
  • Verzichten Sie beim Fotografieren auf Blitzlicht, um Vögel nicht zu erschrecken.
  • Besonders gravierend sind Störungen im Winter, wenn die Vögel haushälterisch mit ihren Energiereserven umgehen müssen. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass die Vögel zum kräftezehrenden Auffliegen gezwungen werden.
  • Verzichten Sie beim Fotografieren auf den Einsatz von Drohnen.
  • Halten Sie sich in jedem Fall an die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Arten.
  • In vielen Schutzgebieten gibt es öffentliche Hides, aus denen Sie Vögel ohne zu stören in ihren natürlichen Lebensräumen fotografieren können.
  • Wenn Sie im Winter Vögel füttern, achten Sie auf artgerechtes Futter und darauf, dass das dargebotene Futter nicht durch Kot verunreinigt werden kann und dass es nicht feucht wird. Sollten an einer Futterstelle tote Vögel gefunden werden, ist die Fütterung sofort einzustellen. Nach einer gründlichen Reinigung sollte die Fütterung erst nach 2–3 Tagen wieder aufgenommen werden.
  • Betreiben Sie eine Vogeltränke, ist auch hier auf Sauberkeit zu achten. Reinigen Sie die Tränke und erneuern Sie das Wasser regelmässig.

Gebietsschutz

  • Halten Sie sich in jedem Fall an die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Lebensräume und insbesondere auch an die Vorschriften in Schutzgebieten.
  • Beachten Sie Fahrverbote und versperren Sie mit Ihrem Fahrzeug keine Wege.
  • Respektieren Sie die Rechte der Landbesitzer, indem Sie öffentliche Strassen, Wege und Pfade benutzen.
  • Falls Sie ein Tarnzelt aufstellen, holen Sie beim Landbesitzer die Erlaubnis dafür ein. Beachten Sie den Verhaltenscodex auch beim Fotografieren aus eine Tarnzelt heraus.

Vorbildcharakter

  • Respektieren Sie die Rechte anderer Personen, die ihre Aktivitäten und ihre Arbeit in der Natur ausführen.
  • Verhalten Sie sich auf Reisen und in den Ferien gegenüber den Vögeln und der Natur genauso respektvoll wie zu Hause.
  • Seien Sie anderen mit Ihrem verantwortungsvollen Verhalten ein Vorbild. Weisen Sie andere Personen höflich auf ein allfälliges Fehlverhalten hin.